Nach den jüngsten Plänen des Ministers für Staatssicherheit von Innenminister Wolfgang Schäuble soll ein terroristischer Angriff in seiner Qualität dem Verteidigungsfall gleichgestellt werden. Der entsprechende Artikel 87a des Grundgesetzes soll dazu geändert werden. So sollen die Streitkräfte auch "zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens" eingesetzt werden dürfen. Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist bislang nur bei einem Verteidigungsfall erlaubt, ein terroristischen Angriff zählt allerdings (noch) nicht dazu.
Die Änderung des Grundgesetzes ist somit notwendig, damit das Luftsicherheitsgesetzt in Kraft treten kann, welches vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2006 als Verfassungswidrig erklärt wurde.
Quelle: tagesschau.de vom 02.01.2007
Parlamentarischer Staatssekretär im BMVg, Christian Schmidt
Grundgesetz-Anpassung zum Bundeswehr-Einsatz im Inneren ist unverzichtbar.
Hier soll nun also über den "Umweg" der Erweiterung des Verteidigungsfalles der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ermöglicht und, da das Grundgesetz im Kriegszustand nicht gilt, ebenso die Abwägung von Leben gegen Leben rechtens gemacht werden.
Mit großen Schritten geht es die Zeitachse rückwärts.
Meiner Meinung nach, und ich bin da bei weitem nicht alleine, gehört solchen Leuten wie Wolfgang Schäuble die Immunität entzogen. Anschließend sollten sie wegen Hochverrat angeklagt werden. Das Ausmaß, in dem das Grundgesetz mit Füssen getreten wird, ist ja nicht mehr zu ertragen.
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