Klagen gegen den Media-Markt sind bekanntermaßen nichts neues. Immer wieder hatten Verbraucherschützer Klagen gegen die Werbemethoden des Konzerns angestrebt. Bis lang konnte dieser sich aber immer aus der Affäre ziehen. Die Media-Markt Filialen sind formal unabhängige Tochtergesellschaften, die Holding daher offiziell nicht verantwortlich für die genaue Preis- und Angebotsgestaltung.
Dagegen hat der Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) geklagt und nun einen ersten Erfolg vor dem Landgericht Ingolstadt erzielt. In den nächsten Monaten sollen Zeugen vernommen werden, dessen Vernehmungen unter anderem klären sollen, wer für bundesweite Werbeaktionen des Media Markts rechtlich verantwortlich ist. Zudem soll festgestellt werden, ob die Vorwürfe, das Unternehmen betreibe Lockvogel-Werbung, der Wahrheit entsprechen.
Im aktuellen Fall geht es um das Angebot eines DVD-Players, der bundesweit für 19 Euro in sämtlichen Medien beworben wurde. Allerdings soll der DVD-Player in mehreren Märkten schon kurz nach Ladenöffnung ausverkauft gewesen sein.
Helke Heidemann-Peuser, Rechtsexpertin beim vzbv
Wir haben stapelweise Beschwerden von Kunden aus ganz Deutschland bekommen, die aufgrund der Werbung extra in die Märkte gekommen sind.
Aus unserer Sicht war das ein klarer Fall von zentral gesteuerter Lockvogelwerbung.
Laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, müssen beworbene Artikel für mindestens 48 Stunden vorrätig sein.
Auf Grund des Beweisbeschlusses geht der vzbv davon aus, dass auch das Gericht die Media-Markt-Holding als Ganzes für die Werbung verantwortlich hält und nicht die einzelnen Märkte, so Heidemann-Peuser. Der zuständige Richter Konrad Kliegl dämpft die Vorfreude allerdings und bekräftigt, dass noch nichts feststehe. Dessen ungeachtet, eine Entscheidung wird dieses Gerichtsverfahren zum Schluss dennoch fällen. Man darf darauf gespannt sein.
Vom Unternehmen ist momentan selbstverständlich nur die Standard-Antwort zu hören:
Media-Markt
Wir als Unternehmen kommentieren das nicht, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt und wir dem Ergebnis nicht vorgreifen wollen.
Quelle: SPON
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