Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist mit seiner Klage gegen Media-Markt, wegen angeblicher Lockvogelangebote, gescheitert. Nach Ansicht des Landgerichts Ingolstadt hatten sich die Märkte angemessen auf die Nachfrage eingestellt.
Vor einem Jahr hatte die Verbraucherschutzorganisation Media-Markt vorgeworfen, Kunden mit irreführender Werbung, sogenannter Lockvogelangebote, in die Läden zu locken. Konkret ging es um DVD-Player für 19 Euro, die schon kurz nach Ladenöffnung in vielen Geschäften ausverkauft gewesen waren. Es seien zu wenig Geräte auf Lager gewesen und die Kunden auf Grund leerer Versprechen in die Läden gelockt worden, um sie zum Kauf teurer Geräte zu verleiten, so der vzbv.
Das Landgericht Ingolstadt, unter dem Vorsitz des Richter Konrad Kliegl, sah dies anders. Die Media-Saturn-Holding habe rund 195.000 Geräte für bundesweit ca. 200 Media Märkte zur Verfügung gestellt und sich mit der Zahl der Geräte an ähnlichen Aktionen in früheren Jahren orientiert. Dass einige Geschäfte förmlich überrannt wurden und die DVD-Player teils schon kurz nach Ladenöffnung vergriffen waren, damit hätten die Media Märkte nicht rechnen müssen. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht läge somit nicht vor.
Die Anzahl der Geräte wurde erst im Laufe des Prozesses veröffentlicht.
Verbandsjuristin Kerstin Hoppe
"Wenn wir das vorher gewusst hätten, hätten wir überhaupt nicht geklagt."
Viel wichtiger scheint aber dagegen eine anderer Aspekt, der ebenfalls Bestandteil des Verfahrens war. Die Media-Markt Filialen sind formal unabhängige Tochtergesellschaften, die Holding daher offiziell nicht verantwortlich für die genaue Preis- und Angebotsgestaltung.
Nun hat das Gericht allerdings erstmals bestätigt, dass bei Wettbewerbsverstößen die Media-Saturn-Holding und nicht einzelne Elektromärkte zuständig sind.
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