Den Fachgremien des Bundesrates geht Regierungsentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen nicht weit genug. In einer Stellungnahme haben sie auf rund 53 Seiten Empfehlungen zu dem Gesetzesvorhaben veröffentlicht.
So soll die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten von sechs auf zwölf Monate verlängert werden. Die Vorratsdatenspeicherung soll zudem sicher stellen, dass ein Diensteanbieter Auskunft über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse auch zur einfacheren zivilrechtlichen Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen erteilen darf.
Die Telekommunikationsüberwachung durch Sicherheitsbehörden soll auch auf strafbare Taten nach dem Vereinsgesetz, dem Grundstoffüberwachungsgesetz, sowie zusätzliche Sexualvergehen oder schweren Diebstahl erweitert werden. Für die verdeckte Online-Durchsuchungen von Speichermedien soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden und auf richterliche Anordnung hin durchgeführt werden dürfen. Auf den Speichermedien enthaltene Daten sollen zudem beschlagnahmt werden können. Das Aufzeichnungen aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung unverzüglich gelöscht werden müssen, sofern diese allein bei Kommunikationsvorgang anfallen, würde eine Neukonzeption der kompletten Archivierungsmechanismen in sämtlichen Überwachungsanlagen zur Folge haben und missfällt den Gremien daher.
Zu guter letzt wollen die Gremien Lücken bei der Nutzung anonymer Dienste schließen. Anbieter von Prepaid-Produkten sollen künftig beim Verkauf ihrer Produkte die persönlichen Daten des Käufers anhand eines amtlichen Dokuments überprüfen. Damit die Qualität der Daten gewährleistet werde kann, soll zudem jeder, der geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder an ihnen mitwirkt, eine Kopie geeigneter Identitätsnachweise anfertigen und aufbewahren. Eine vom Kunden selbst angefertigte Kopie seines Ausweises reicht nicht aus. Anonymisierungsdienste wie TOR dürften damit in Deutschland auch bald der Geschichte angehören. Stellt sich die Frage, wann private Verschlüsselung verboten wird.
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