Datenstaub
Freitag, 15. Februar 2008
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) ist mit seiner Klage gegen Media-Markt, wegen angeblicher Lockvogelangebote, gescheitert. Nach Ansicht des Landgerichts Ingolstadt hatten sich die Märkte angemessen auf die Nachfrage eingestellt.
Vor einem Jahr hatte die Verbraucherschutzorganisation Media-Markt vorgeworfen, Kunden mit irreführender Werbung, sogenannter Lockvogelangebote, in die Läden zu locken. Konkret ging es um DVD-Player für 19 Euro, die schon kurz nach Ladenöffnung in vielen Geschäften ausverkauft gewesen waren. Es seien zu wenig Geräte auf Lager gewesen und die Kunden auf Grund leerer Versprechen in die Läden gelockt worden, um sie zum Kauf teurer Geräte zu verleiten, so der vzbv.
Das Landgericht Ingolstadt, unter dem Vorsitz des Richter Konrad Kliegl, sah dies anders. Die Media-Saturn-Holding habe rund 195.000 Geräte für bundesweit ca. 200 Media Märkte zur Verfügung gestellt und sich mit der Zahl der Geräte an ähnlichen Aktionen in früheren Jahren orientiert. Dass einige Geschäfte förmlich überrannt wurden und die DVD-Player teils schon kurz nach Ladenöffnung vergriffen waren, damit hätten die Media Märkte nicht rechnen müssen. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht läge somit nicht vor.
Die Anzahl der Geräte wurde erst im Laufe des Prozesses veröffentlicht.
Verbandsjuristin Kerstin Hoppe
"Wenn wir das vorher gewusst hätten, hätten wir überhaupt nicht geklagt."
Viel wichtiger scheint aber dagegen eine anderer Aspekt, der ebenfalls Bestandteil des Verfahrens war. Die Media-Markt Filialen sind formal unabhängige Tochtergesellschaften, die Holding daher offiziell nicht verantwortlich für die genaue Preis- und Angebotsgestaltung.
Nun hat das Gericht allerdings erstmals bestätigt, dass bei Wettbewerbsverstößen die Media-Saturn-Holding und nicht einzelne Elektromärkte zuständig sind.
Verwandte Artikel zum Thema auf www.datenstaub.net
Klage gegen Media-Markt wegen Lockvogel-Werbung
Media-Markt lässt die Sau raus
Mittwoch, 21. November 2007
Der Betreiber der Website www.stigma-videospiele.de, Matthias Dittmayer hat auf YouTube ein Video veröffentlicht, in dem er falsche Tatsachenbehauptungen sowie bewusste Manipulationen in den Berichterstattungen der Magazine hartaberfair, Frontal21, Kontraste und Panorama aufzeigt.
Das Video zeigt deutlich, dass in den Redaktionen keinerlei Sachverstand hinsichtlich Videospielen vorhanden ist. Das allein wäre nicht so schlimm, wenn die Journalisten ihr Handwerk beherrschen und korrekte Recherchen durchführen und nicht zuguter letzt die Fakten auch noch verdrehen und manipulieren würden. Hinzu kommt noch, das man sich allein auf das Wort eines Pseudowissenschaftlichers wie Herrn Pfeiffer verlässt. Aber aus den Forschungsergebnissen richtiger Wissenschaftler lässt sich natürlich nicht so schön eine Story aufbauschen, zumal diese ja auch alle zu anderen Ergebnissen kommen.
Das Video Killerspiele in ARD, ZDF und WDR bei YouTube.
Soviel zur unabhängigen, neutralen Berichterstattung der öffentlich rechtlichen Sendeanstalten. Heute schon GEZalt? ![]()
Mittwoch, 9. Mai 2007
Klagen gegen den Media-Markt sind bekanntermaßen nichts neues. Immer wieder hatten Verbraucherschützer Klagen gegen die Werbemethoden des Konzerns angestrebt. Bis lang konnte dieser sich aber immer aus der Affäre ziehen. Die Media-Markt Filialen sind formal unabhängige Tochtergesellschaften, die Holding daher offiziell nicht verantwortlich für die genaue Preis- und Angebotsgestaltung.
Dagegen hat der Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) geklagt und nun einen ersten Erfolg vor dem Landgericht Ingolstadt erzielt. In den nächsten Monaten sollen Zeugen vernommen werden, dessen Vernehmungen unter anderem klären sollen, wer für bundesweite Werbeaktionen des Media Markts rechtlich verantwortlich ist. Zudem soll festgestellt werden, ob die Vorwürfe, das Unternehmen betreibe Lockvogel-Werbung, der Wahrheit entsprechen.
Im aktuellen Fall geht es um das Angebot eines DVD-Players, der bundesweit für 19 Euro in sämtlichen Medien beworben wurde. Allerdings soll der DVD-Player in mehreren Märkten schon kurz nach Ladenöffnung ausverkauft gewesen sein.
Helke Heidemann-Peuser, Rechtsexpertin beim vzbv
Wir haben stapelweise Beschwerden von Kunden aus ganz Deutschland bekommen, die aufgrund der Werbung extra in die Märkte gekommen sind.Aus unserer Sicht war das ein klarer Fall von zentral gesteuerter Lockvogelwerbung.
Laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, müssen beworbene Artikel für mindestens 48 Stunden vorrätig sein.
Auf Grund des Beweisbeschlusses geht der vzbv davon aus, dass auch das Gericht die Media-Markt-Holding als Ganzes für die Werbung verantwortlich hält und nicht die einzelnen Märkte, so Heidemann-Peuser. Der zuständige Richter Konrad Kliegl dämpft die Vorfreude allerdings und bekräftigt, dass noch nichts feststehe. Dessen ungeachtet, eine Entscheidung wird dieses Gerichtsverfahren zum Schluss dennoch fällen. Man darf darauf gespannt sein.
Vom Unternehmen ist momentan selbstverständlich nur die Standard-Antwort zu hören:
Media-Markt
Wir als Unternehmen kommentieren das nicht, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt und wir dem Ergebnis nicht vorgreifen wollen.
Quelle: SPON
Freitag, 4. Mai 2007
09 f9 11 02 9d 74 e3 5b d8 41 56 c5 63 56 88 c0
Wer wind sät, wird Sturm ernten!
Dienstag, 2. Januar 2007
Nach den jüngsten Plänen des Ministers für Staatssicherheit von Innenminister Wolfgang Schäuble soll ein terroristischer Angriff in seiner Qualität dem Verteidigungsfall gleichgestellt werden. Der entsprechende Artikel 87a des Grundgesetzes soll dazu geändert werden. So sollen die Streitkräfte auch "zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens" eingesetzt werden dürfen. Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist bislang nur bei einem Verteidigungsfall erlaubt, ein terroristischen Angriff zählt allerdings (noch) nicht dazu.
Die Änderung des Grundgesetzes ist somit notwendig, damit das Luftsicherheitsgesetzt in Kraft treten kann, welches vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2006 als Verfassungswidrig erklärt wurde.
Quelle: tagesschau.de vom 02.01.2007
Parlamentarischer Staatssekretär im BMVg, Christian Schmidt
Grundgesetz-Anpassung zum Bundeswehr-Einsatz im Inneren ist unverzichtbar.
Hier soll nun also über den "Umweg" der Erweiterung des Verteidigungsfalles der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ermöglicht und, da das Grundgesetz im Kriegszustand nicht gilt, ebenso die Abwägung von Leben gegen Leben rechtens gemacht werden.
Mit großen Schritten geht es die Zeitachse rückwärts.
Meiner Meinung nach, und ich bin da bei weitem nicht alleine, gehört solchen Leuten wie Wolfgang Schäuble die Immunität entzogen. Anschließend sollten sie wegen Hochverrat angeklagt werden. Das Ausmaß, in dem das Grundgesetz mit Füssen getreten wird, ist ja nicht mehr zu ertragen.
Montag, 27. November 2006
In Brontal 25 deckt GameStar schonungslos auf, was Wissenschaftler und Politiker schon immer wussten: Gewaltspielespieler sind böse Menschen! Ganz böse!
Montag, 6. November 2006
Und in diesem Fall bedeutet das leider nichts Gutes. Denn Media-Markt scheint von seinen Mitbewerbern nicht viel zu halten. Auf die Konkurrenz prasseln derzeit etliche Abmahnungen ein. Betroffen sind überwiegend mittelständische Geschäfte, vor allem Online-Shops. Dafür verantwortlich zeichnet sich die Kanzlei des bekannten Wadenbeißers Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel. Dessen Kanzlei schießt aus allen Rohren, die Munition: Das Wettbewerbsrecht. Jede noch so kleine Lappalie wird gnadenlos ausgenutzt. Da wird ein falsch gesetzter Spiegelstrich bei der Auflistung von Produkteigenschaften in einer Werbeanzeige zur Irreführung der Verbraucher erklärt und dessen Streitwert mal eben auf 51.000 Euro angesetzt. Selbst wer die beiliegende Unterlassungserklärung unterschreibt darf dennoch zahlen, nämlich Gebühren und Honorar Steinhöfels.
Die Abmahnungen kommen aber nicht zentral von der Media-Saturn Holding, sondern von den einzelnen Media-Märkten, da jeder Markt als eigenständige GmbH auftritt. Eine gesteuerte Aktion diesen Ausmaßes von der Konzernzentrale wäre indes auch illegal. Volle Rückendeckung erhält Steinhöfel dennoch.
Anwalt Rolf Becker, Vertreter von fünf Dutzend Firmen
Manche Mandanten erhalten fünf Abmahnungen von drei verschiedenen Media-Märkten. Steinhöfel zieht nomadisierend durch die Republik, zu den Gerichten, wo er den größten Erfolg und die höchsten Streitwerte vermutet.
Die Media-Saturn-Holding hingegen, sieht im massenhaften Einsatz von Rechtsmitteln nur den Beweis, daß viele Konkurrenten gegen "ordentliches Kaufmannsgebaren und geltendes Recht gleichermaßen verstoßen, dadurch ihre Kunden täuschen und sich unrechtmäßig einen Wettbewerbsvorteil erschwindeln".
Media-Markt-Sprecher
Wenn die bei der Blutgrätsche Ertappten mit Zeitverzug zu Boden sinken und theatralisch Vernichtungsfeldzug hauchen, entbehrt das nicht einer gewissen Chuzpe.
Dabei ist es nicht das erste mal, dass Media-Markt seine Marktmacht gnadenlos ausnutzt. Bereits vor zehn Jahren blies der Media-Markt zur "Jagd auf Mittelständler". So wurden damals Testkäufer von Media-Markt zur Konkurrenz geschickt um dort so lange zu feilschen, bis sie mehr Rabatt erhielten als gesetzlich erlaubt war. Anschließend wurde Steinhöfel auf sie gehetzt. Das sorgte für soviel aufsehen, dass auch die Politik sich einmischte. Der damalige niedersächsische Ministerpräsident Gerhard Schröder schrieb an den Metro-Chef Erwin Conradi:
Ein Wettbewerb, der letztlich nur noch dadurch bestimmt ist, wer über die besten finanziellen und personellen Ressourcen verfügt, um Gerichtsverfahren durchzuführen, ist nach meinem Dafürhalten nicht akzeptabel, da er zur Vernichtung mittelständischer Strukturen führen muß.
Dem Bundeskartellamt musste Media-Saturn damals Zusagen, kleine Konkurrenten künftig nicht mehr mit Unterlassungsklagen und kostspieligen Prozessen zu überziehen, wenn sie gegen das Rabattgesetz verstoßen. Fast 10 Jahre lang war es nun verhältnismäßig ruhig aber die Online-Shops befinden sich momentan in einer Boomphase und auch der Media-Markt ist seit dem 09. November 2005 mit Media-Online verstärkt im Onlinehandel tätig. Ein Schelm, wer Absicht und Methode dahinter vermutet. ![]()
Reiner Heckel, ehemaliger Landesgeschäftsführer MM Holland
Das Ziel von Media-Markt und Saturn sind monopolistische Strukturen. Die verfügen über Geld, Macht und Brutalität ohne Ende.
Auch vor Bloggern schreckt der MediaMarkt und sein Vollstrecker Steinhöfel nicht zurück. Nach einem, sagen wir mal etwas aufgebrachten Beitrag (Können Märkte brennen?) über die nervigen TV-Spots greift Steinhöfel und seine Kanzlei auch hier in die Vollen. Die ganze unglaubliche Geschichte ist unter Steinhöfel strikes again nachzulesen.
Quellen:
Artikel FAZ: Media-Markt - Die größte Sauerei des Jahres
Die Welt: Metro-Tochter beendet Kleinkrieg
Mittwoch, 18. Oktober 2006
Es stinkt ja so einiges im deutschen Lande. So zum Beispiel die vollkommen veraltete Gebührenstruktur der GEZ sowie dessen Methoden zur Auffindung angeblicher Schwarzseher und Schwarzhörer. Die letzte Gebührenrunde brachte bekanntermaßen das Fass zum überlaufen. Also versucht man etwas dagegen zu unternehmen und erstaunlicherweise stimmen dieses mal sogar recht viele mit ein. Handelskammern, Handwerkskammer, Vereine und viele andere mehr. Ja sogar einige Landespolitiker die, aufgrund des großen Protests, tatsächlich Lautstark verlauten lassen sie währen nun auch gegen die Gebührenausweitung und für ein neues System.
Schön denkt man sich, scheint ja doch noch etwas zu nützen, sich gegen etwas zu währen. Pustekuchen. Nicht mit unseren vollkommen merkbefreiten Politikern. Erst große Töne spucken und anschließend einstimmig für die Gebührenausweitung stimmen.
Da gute Worte allein nicht auszureichen scheinen, ist nun an der Zeit, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Leistet Widerstand gegen diese institutionalisierte Korruption!
Von Klaus Kleber aus dem Heise-Forum
Es scheint inzwischen allgemeiner Konsens darüber zu herrschen, dass die GEZ-Gebühren auf PCs und Handys totaler Unfug sind. Beim Internet handelt es sich nicht um Rundfunk, der berufliche PC ist kein Radio und warum ich für eine Öffentlich Rechtliche Internetseite plötzlich eine Radiogebühr zahlen soll, von der das ZDF, dass keine Radiosender betreibt, auch was abbekommen soll, kann noch nicht mal mehr irgend so ein Hohlpfosten bei ARD und ZDF erklären.Trotzdem wird dieser Unfug von der Politik beschlossen und verteidigt. Es bleibt nur der Schluss, dass eklatantes versagen der Politik zum Schaden des Volkes einer kleinen Öffentlich Rechtlichen Clique Geld verschaffen soll.
Dass diese Clique mit Mafiastrukturen arbeitet, hat spätestens der Schleichwerbeskandal gezeigt. Und das Faktum, dass kein Politiker sich traut, irgendwas öffentlich gegen ARD und ZDF zu sagen, ist auch nur eine Folge der medialen Macht, mit der in skrupelloser Art und Weise jeder Gegner dieses korrupten Systems medial gelyncht wird.
Wie kann man also dieses Problem lösen?
Zum einen muss man jeden im eigenen Bekanntenkreis über die institutionalisierte Korruption bei ARD und ZDF informieren. Jeder soll wissen, was für ein Betrug dort mit dem Geld des Bürgers veranstaltet wird.
Letztlich hilft aber nur Ziviler Ungehorsam. Die Öffentlich Rechtlichen lügen und betrügen, warum soll der Bürger darauf nicht angemessen reagieren dürfen!?
Es geht denen ums Geld, also sollte man ihnen genau dies nicht geben! Wie kann man dies nun tun, ohne juristisch angreifbar zu werden?
Faktisch hat die GEZ keine Handhabe, Gebühren einzutreiben, um damit Öffentlich Rechtliche Korruption zu finanzieren.
Wie meldet man sich korrekt ab:
- Man stellt seine Geräte für mindestens einen Tag zum Nachbarn.
- Man schickt der GEZ eine Abmeldung.
Diese geht an:
GEZ
50656 Köln (per Einschreiben mit Rückschein)
oder per Fax: 0 180/582 10 30 (Beleg des Faxversands aufbewahren)Sie muss das Wort "Abmeldung" enthalten, die Rundfunkteilnehmer-Nummer und die Kontaktdaten des abmeldenden. Als Grund schreibt man einfach: "Es werden keine Empfangsgeräte vorgehalten!" Zum Schluss noch Datum und Unterschrift.
Sollte man eine Einzugsermächtigung erteilt haben, so ist es wichtig, diese explizit zu widerrufen. Zahlungen leistet man ab Ende des Monats nicht mehr.
Wer etwas streitfreudiger ist, untersagt in diesem Schreiben der GEZ jegliche Speicherung von eigenen personenbezogenen Daten und untersagt jegliche weiteren Kontaktversuche.
Abmeldungen sind zum Ende des laufenden Monats wirksam. Entgegen den Behauptungen der GEZ bedarf eine Abmeldung lediglich der Anzeige, dass man sich abmeldet, keiner Zustimmung seitens der GEZ. Es bedarf keines GEZ-Formulars. Auch kann die GEZ die Abmeldung nicht verweigern.
Sollten jetzt noch weiter Abbuchungen vom Konto vorgenommen werden, so werden diese einfach bei der Bank widerrufen.
Ansonsten ignoriert man die GEZ von nun an. Man sagt ihnen gegenüber gar nichts! Steht ein Herr vor der Tür, der sich Gebührenfahnder, Ermittler oder ähnliches nennt, so lässt man sich von ihm Dienstausweis und Personalausweis geben, lässt ihn vor der verschlossenen Haustür stehen, schreibt sich auf oder kopiert, was auf diesen Ausweisen steht und erteilt ihm bei Rückgabe der Ausweise Hausverbot ("Herr ..., hiermit erteile ich Ihnen und allen Mitarbeitern ihrer Organisation Hausverbot! Verlassen Sie bitte jetzt unverzüglich das Grundstück! Sie sind hier unerwünscht. Unterlassen Sie weitere Versuche, mit mir in Kontakt zu treten. ") Dann schließt man die Tür.
Jeder rechtmäßige Bewohner kann ein Hausverbot erteilen, also auch jeder Mieter. Dies gilt auch für Gemeinschaftsflächen wie z.B. Treppenhäuser, zum Haus gehörende Freiflächen, Garagen und Parkplätze etc. die im Zusammenhang mit der Nutzung der eigenen Wohnung stehen. Für Gemeinschaftsflächen schränkt sich ein Hausverbot lediglich dadurch ein, dass bei einem berechtigten Begehungsinteresse dies wahrgenommen werden darf. Will jemand z.B. zum Nachbarn, so darf er das über Gemeinschaftsflächen tun, es sei denn, der Besuch ist auch beim Nachbarn unerwünscht. Da Gebührenfahnder normalerweise überall unerwünscht sind, darf er sich faktisch nach erteiltem Hausverbot auch nicht mehr auf Gemeinschaftsflächen aufhalten.
Wenn er nach 5 Minuten noch da ist, ruft man über den Polizeinotruf die Polizei, (Man würde von einem Mann belästig, trotz Aufforderung verlässt er das eigene Grundstück nicht. Anschließend zeigt man ihn wegen Hausfriedensbruch an!) Auch hier äußert man sich zu gar nichts, was TV angeht. Darum geht es konkret nicht. Es geht darum das jemand nach § 123 StGB Hausfriedensbruch begangen hat. Man hat den Herrn zum unverzüglichen Verlassen des Grundstücks aufgefordert, er ist noch da, also Hausfriedensbruch.
Wer sich körperlich dazu in der Lage sieht, kann 5 Minuten nach der Aufforderung zum gehen bis zum Eintreffen der Polizei auch von seinem Jedermansrecht Gebrauch machen, und den Herrn von der GEZ arrestieren. All zu grob sollte man dabei allerdings nicht vorgehen. Eigene Zeugen sind in einem solchen Fall auch wichtig, aber das ist ein anderes Thema.
Man muss sich immer vor Augen halten: Die GEZ, die öffentlich rechtlichen Sender und deren Gebührenbeauftragte haben keine hoheitlichen Befugnisse. Wie jeder Bürger müssen die sich für Zwangsmaßnahmen wie ein unerwünschtes Betreten der Wohnung einen gerichtlichen Titel besorgen. Und diesen bekommen sie nicht, weil in diesem Land die Unverletzlichkeit der Wohnung als höher stehendes Gut angesehen wird, als das Gebühreninteresse der ÖR.
Alle noch so wilden Schreiben der GEZ kann man getrost ignorieren. Sollte ein Einschreiben der GEZ kommen, verweigert man die Annahme. Es ist wichtig, nichts zu sagen, insbesondere nichts Unwahres!
Sollte die GEZ einen gerichtlichen Titel erwirken, nur dann muss man die beachten, so müsste man sich nur äußern, wenn man zur Auskunft verpflichtet ist, da man sonst eine Ordnungswidrigkeit begeht, die im Zweifelsfall aber auch nur lächerlich geringe Bußgelder zur Folge hat. Zur Auskunft verpflichtet ist man aber nur, wenn man ein Rundfunkgerät vorhält. Zum Zeitpunkt, zu dem man erklärt, dass man nichts erklären möchte, kann man ja korrekt keine Rundfunkgeräte vorhalten. Potentiell vorgeladene Mitbewohner etc. machen auch gemäß § 55 StPO von ihrem Aussageverweigerung Gebrauch.
Man sagt also lediglich: "Dazu möchte ich mich nicht äußern". Und bei allem immer schön vorher die Rechtsgrundlage zeigen lassen. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass die GEZ dieses Spielchen durchzieht, da sie genau wissen, dass sie gegen informierte Bürger keine Chance haben.
Abschließend noch die Frage: Ist ein solches Verhalten moralisch zu rechtfertigen?
Das Verhalten ist Trickserei, ja. Das Verhalten nutzt rechtliche Rahmenbedingungen in opportunistischer Art und Weise aus.
Aber: Das System der Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten ist inzwischen undemokratisch, ineffizient und korrupt. Aufgrund der Macht dieser Krake versagt die Politik dabei, dieses Geschwür an der Gesellschaft weg zu schneiden.
Daher ist Widerstand legitim, ja sogar die Pflicht jedes Bürgers.
======================
PS: Wer diesen Text oder seine inhaltliche Aussage weiterverbreiten möchte, kann das gern tun. Lediglich Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten ist jegliche Nutzung untersagt!
Was ich hiermit sehr gerne getan habe.
Einige Hinweise zum "Jedermansrecht".
Das Jedermann-Festnahmrecht wird durch § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Dort heißt es:
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Allerdings ist dies mit einigen Auflagen verbunden.
Hat sich der GEZ-Gebührenbeauftragte von sich aus oder auf Nachfrage korrekt Ausgewiesen, ist eine Festnahme nicht mehr gerechtfertigt. Mit Hilfe der Personalien kann dann bei der Polizei ggf. eine Anzeige aufgegeben werden.
Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch kann auch von einem Mieter gestellt werden, denn dieser ist, da er die tatsächliche Gewallt über die Wohnung hat, Inhaber des Hausrechts.
Vielen Dank an Markus für diese Hinweise.
Montag, 25. September 2006
Ja, Ihr habt richtig gelesen. Die Deutsche Nationalbibliothek soll das deutsche Internet archivieren. Das sagt das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek vom 22.06.2006. Na, klingelt bei dem Datum irgendwas?
Rrrrichtig, WM 2006. Zwei Tage vor dem Achtelfinale der deutschen Mannschaft gegen Schweden.
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung bemerkt dazu folgerichtig:
Manche Gesetze haben einfach nicht das Zeug, rechtzeitig von der Öffentlichkeit bemerkt zu werden. Das "Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek" ist so eines.
Nun, abgesehen von der vollkommen abstrusen Idee, daß ganze deutsche Internet archivieren zu wollen, gibt es da auch noch ein paar andere nette Kleinigkeiten in dem Gesetz.
So ist tatsächlich jeder Bürger der ein Webangebot bereithält verpflichtet, innerhalb einer Woche auf eigene Kosten sein Projekt vollständig bei der Nationalbibliothek einzureichen. Andernfalls droht eine Ordnungswidrigkeitenstrafe von bis zu 10.000 Euro. Es versteht sich von selbst, daß jede Änderung nachgereicht werden muss. Dabei bezieht sich das Gesetz nicht nur auf Webseiten sondern auch auf Foren, Blogs, Gästebücher, Kommentare, Multimediainhalte sogar Projekte die Paßwortgeschützt sind.
Interessant ist auch der personelle und materielle Aufwand, mit dem die Nationalbibliothek das "Deutsche Internet" archivieren soll. 21 bis 28 Mitarbeiter, mit einem Budget von zunächst 1,9 Millionen Euro jährlich, später 2,9 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Zum Vergleich: Google beschäftigte 2005 ca. 6580 Mitarbeiter und setzte mehr als 10.000 Servern daran, das weltweite Internet durchsuchbar zu machen.
Na dann man ran an die Bulleten Jungs und Mädels von der Nationalbibliothek.
Das Gesetz ist kein Aprilscherz, es ist tatsächlich so beschlossen worden und bereits in Kraft getreten. Und, heute schon Deine Website abgeliefert?
Quellen:
www.haz.de
www.sueddeutsche.de
Montag, 25. September 2006
Ab 1. Januar 2007 geht das abGEZocke in die nächste Runde. Mit der Einführung der Runfunkgebührenpflicht für sogenannte neuartige Empfangsgeräte soll auch noch der letzte Medienverweigerer endlich zur Kasse gebeten werden.
Was alles ab nächsten Jahr dazu führen könnte, daß man GEZ zahlen darf, sowie ein Interview mit der Rechtsanwältin Petra Marwitz von der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (www.vrgz.org), hat Mike Hartmann in einem kompakten Artikel auf tecchannel.de zusammengefasst.
Dienstag, 19. September 2006
Das niedersächsische Innenministerium und das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen E.V. (KfN) wollen gemeinsam untersuchen, wie der Jugendschutz bei Killerspielen verbessert werden kann. Siehe diePressemeldung vom Innenministerium Niedersachsens
Niedersachsen hat für dieses Projekt von der Innenministerkonferenz den Auftrag erhalten. "Ein wirksamer Jugendschutz kann letztlich nur erreicht werden, wenn besonders schädliche Computerspiele nicht mehr hergestellt beziehungsweise der Zugriff für Jugendliche erheblich erschwert wird. Dies muss zumindest für Deutschland unser Ziel sein", sagte Innenminister Schünemann.
Wieder einmal vollkommen unsinnig. Denn nach dieser Logik, müsste auch die Herstellung von besonders hochprozentigem Alkohol verboten werden oder die Herstellung besonder scharfer Messer oder, oder, oder. Das der Zugriff für Jugendliche erschwert werden muss ist durchaus richtig aber sicherlich nicht durch Herstellungs- und Importverbote.
Schünemann und Pfeiffer waren sich darin einig, dass der Jugendschutz bei Gewalt verherrlichenden Computerspielen deutlich verbessert werden muss.
Deutschland hat Weltweit mit das beste Jugendschutzgesetz. Die USK macht ihren Job sehr gut. Wenn Spiele an zu junge Altersgruppen gelangen, liegt das nicht zwangsläufig an der USK, sondern größtenteils am Einzelhandel, welcher die Spiele ohne ausreichende Alterskontrolle verkauft und an den Personen, die nicht altersgerechten Spiele an Kinder und Jugendliche weitergeben bzw. keinerlei Ahnung haben, was so in den Kinderzimmern gespielt wird. Analog gilt dies natürlich auch für Filme, Musik, Internet, Alkohol, Zigaretten, usw..
Vollkommen sinnbefreit kommt man dann nun auch noch zu diesen Ansichten:
"Erste Ergebnisse zu Auswirkungen solcher Killerspiele auf Jugendliche zeigen: die eigene Gewaltbereitschaft kann verstärkt werden, wenn weitere Belastungsfaktoren, wie zum Beispiel Erfahrungen mit innerfamiliärer Gewalt oder enthemmender Alkoholkonsum, hinzukommen", so der Direktor des KfN Prof. Dr. Christian Pfeiffer. Neuere Untersuchen bei Schülern hätten außerdem einen Zusammenhang zwischen dem häufigen Konsum von brutalen Computerspielen und schlechten Schulnoten ergeben.
Jedem halbwegs pädagogisch gebildeten Menschen dreht sich bei diesen Äußerungen der Magen um. Da werden mal eben komplett die Tatsachen verdreht - es gibt genug Untersuchungen, die belegen, dass sowohl Alkoholkonsum als auch erlebte Gewalt Ursache für selbst ausgeübte Gewalt sind - und als seriöse, wissenschaftliche Untersuchung dargestellt.
Auf die Idee, elterliche Vernachlässigung bis hin zur Verwahrlosung, Perspektivlosigkeit, mangelhaftes Schulsystem, fehlende soziale Einrichtungen u. ä. mit einzubeziehen und Lösungsansätze zu evaluieren, kommen die Herren Schünemann und Pfeiffer natürlich nicht. Genau so wenig wie Ihre zahlreichen Kollegen in Politik, Wissenschaft und Medien.
Eines scheint aber sicher, die Hetzjagd wird weitergehen.
Montag, 7. August 2006
Das Schwein und die Kiste ist ein Kinderbuch, in dem die Hintergedanken des Urheberrechts mit Hilfe einer Parabel erklärt werden. Aus dem Klattentext:
Das Buch handelt von einem Schwein, welches eine Box findet, die alles kopieren und vermehren kann was man in sie hinein legt. Das Schwein wird allerdings sehr besitzergreifend gegenüber der Box und so misstrauisch gegenüber jedem der sie benutzen will, dass es die Leute Ihre kopierten Dinge nur in speziellen Eimern nach Hause tragen lässt. Eimer die sich verhalten wie... also, sie sind im Grunde genommen DRM. Es ist wie eine Fabel, mit Ausnahme der Moral der Geschichte, welche einen sehr modernen Klang hat.
Zu den Gründen, warum er dieses Buch geschrieben hat, sagt der Autor in seinem Blog:
MCM (Autor)
Ich habe dieses Buch gemacht, nachdem ich gehört hatte, wie scharf die Entertainment-Industrie in Kanada darauf aus ist, Kindern beizubringen, wie das Copyright zu "respektieren" ist. Das war ein wenig plump, dachte ich, aber andererseits auch verabscheuungswürdig. Kleine Kinder auszunutzen, ihnen eine Gehirnwäsche zu verpassen, so dass sie glauben das was du machst ist ehrbar und gut... Bah. Also habe ich dieses Buch geschrieben, zum Teil als Antwort auf diese Unternehmungen, um den konfusen Wertvorstellungen entgegenzuwirken, die junge Menschen heutzutage ausgesetzt sind. Außerdem wollte ich schwarzen Humor schreiben.
Ich finde, das ist Ihm ganz gut gelungen und nicht nur Kinder können von dieser Parabel lernen. ![]()
Mittlerweile gibt es auch ein zweites Kinderbuch, in dem es um den sich umgreifenden Patentwahnsinn geht. Beide Bücher sind unter der Creative Commons NonCommercial ShareAlike license erschienen und dürfen frei weitergegeben werden.
© 2012 Datenstaub | Dieses Weblog wird betrieben mit s9y





